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Dies ist eine dauerhafte Ausgabe. Sie enthält das Briefing genau so, wie es an diesem Tag veröffentlicht wurde, und ändert sich nicht.

CNIL verhängt gegen NEXPUBLICA FRANCE eine Geldstrafe von 1,7 Millionen EUR wegen unzureichender Datensicherheitsmaßnahmen, die zu einer Datenschutzverletzung führten

Die CNIL verhängte am 22. Dezember 2025 gegen NEXPUBLICA FRANCE eine Geldstrafe von 1,7 Millionen EUR wegen unzureichender Datensicherheitsmaßnahmen, die zu einer Datenschutzverletzung führten. Diese Entscheidung macht das Unternehmen für weit verbreitete Schwachstellen in seinem Informationssystem und Fahrlässigkeit bei der Duldung struktureller Sicherheitsprobleme verantwortlich.

Die französische Datenschutzbehörde, die CNIL, verhängte gegen NEXPUBLICA FRANCE eine Verwaltungsstrafe von 1,7 Millionen EUR nach Untersuchungen einer Datenschutzverletzung. Die im November 2022 von Kunden gemeldete Verletzung ermöglichte den Zugriff auf Dokumente Dritter über die PCRM Software des Unternehmens, die in der Sozialarbeit, insbesondere von den Abteilungsstellen für Menschen mit Behinderungen (MDPH), verwendet wird. Der eingeschränkte Ausschuss der CNIL stellte fest, dass NEXPUBLICA FRANCE die Anforderungen von Artikel 32 der DSGVO nicht erfüllte, und führte weit verbreitete Schwachstellen im Informationssystem sowie Fahrlässigkeit bei der Behebung anhaltender Sicherheitsprobleme an. Die Entscheidung, die Geldstrafe öffentlich zu machen, berücksichtigte auch die Finanzkraft des Unternehmens, dessen Versäumnis, grundlegende Sicherheitsprinzipien einzuhalten, die Anzahl der betroffenen Personen und die Sensibilität der verarbeiteten Daten, die Informationen über Behinderungen enthielten.

Datensicherheitsmängel bleiben eine anhaltende Herausforderung, wobei Artikel 32 der DSGVO häufig in Durchsetzungsmaßnahmen zitiert wird.

Article 32 GDPR

Wen das bindet
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere solche, die Software für sensible Bereiche wie die Sozialarbeit entwickeln und implementieren, müssen eine robuste Datensicherheit gewährleisten.
Was sich geändert hat
Die Entscheidung der CNIL vom 22. Dezember 2025 stellt klar, dass weit verbreitete Schwachstellen im Informationssystem und Fahrlässigkeit bei der Behebung struktureller Sicherheitsprobleme einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO darstellen.
Was zu prüfen ist
Organisationen sollten ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit, insbesondere für Software, die sensible Daten verarbeitet, anhand der Anforderungen von Artikel 32 DSGVO überprüfen.
Was das nicht bedeutet
Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass alle Datenschutzverletzungen automatisch zu einer Geldstrafe von 1,7 Millionen EUR führen, da der Betrag durch spezifische Faktoren wie die Finanzkraft und die Datensensibilität bestimmt wurde.

An Ihr Team weiterleiten

Die CNIL verhängte am 22. Dezember 2025 gegen NEXPUBLICA FRANCE eine Geldstrafe von 1,7 Millionen EUR, weil das Unternehmen keine ausreichenden Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO implementiert hatte, was Organisationen betrifft, die sensible personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Frage des Tages

Ein Telekommunikationsunternehmen in Frankreich erleidet eine Datenschutzverletzung, bei der ein Angreifer Zugriff auf 24 Millionen Teilnehmerverträge, einschließlich IBANs, erlangt. Die CNIL untersucht den Vorfall und stellt unzureichende Sicherheitsmaßnahmen sowie eine verzögerte Benachrichtigung der betroffenen Personen fest. Welche Artikel der DSGVO werden am wahrscheinlichsten in der daraus resultierenden Durchsetzungsmaßnahme zitiert?

  1. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz) und Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
  2. Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) und Artikel 34 (Benachrichtigung der betroffenen Person von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten)
  3. Artikel 17 (Recht auf Löschung) und Artikel 21 (Widerspruchsrecht)
  4. Artikel 28 (Auftragsverarbeiter) und Artikel 30 (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)

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