EDPB veröffentlicht endgültige Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Blockchain-Technologien
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) veröffentlichte am 27. August 2026 seine endgültigen Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Blockchain-Technologien. Darin wird klargestellt, dass Teilnehmer, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Blockchain entscheiden, im Allgemeinen als Verantwortliche gelten. Diese Leitlinien bieten einen Rahmen für Organisationen, die den Einsatz von Blockchain-Technologie in Betracht ziehen, und skizzieren wichtige Überlegungen zur DSGVO-Konformität für geplante Verarbeitungstätigkeiten. Sie betonen, dass die Speicherung personenbezogener Daten auf einer Blockchain vermieden werden sollte, wenn dies im Widerspruch zu den Datenschutzgrundsätzen steht.
Die gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung 2016/679/EU verabschiedeten EDPB-Leitlinien bieten praktische Anleitungen für Verantwortliche, die den Einsatz von Blockchain-Technologie planen. Sie führen detailliert aus, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure bei einer Blockchain-bezogenen Verarbeitung während der Konzeption bewertet werden müssen, wobei Elemente wie Blockdatenstruktur, Rollen der Stakeholder, Konsensalgorithmen und Governance-Mechanismen zu berücksichtigen sind. Das Dokument unterstreicht die Bedeutung von Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie angemessener organisatorischer und technischer Maßnahmen, einschließlich Techniken zur Datenminimierung und zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die Leitlinien erörtern das Zusammenspiel zwischen den technischen Aspekten der Blockchain und den Datenschutzgrundsätzen gemäß Artikel 5 DSGVO, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Berichtigung und Löschung. Sie heben auch die Notwendigkeit hervor, vor der Implementierung einer Blockchain-basierten Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, und liefern wichtige Aspekte für eine strukturierte DSFA. Anhang A bietet prägnante Empfehlungen für Organisationen, die eine solche Verarbeitung einrichten.
Die verteilte und oft unveränderliche Natur der Blockchain-Technologie stellt einzigartige Herausforderungen für die Anwendung traditioneller Datenschutzrahmen dar und erfordert spezifische Leitlinien von Regulierungsbehörden.
Article 70 (1)(e) of Regulation 2016/679/EU
- Wen das bindet
- Organisationen und Einzelpersonen, die an der Konzeption, Entwicklung oder Bereitstellung von Blockchain-Lösungen beteiligt sind, die personenbezogene Daten innerhalb der EU verarbeiten, sind an diese Leitlinien gebunden.
- Was sich geändert hat
- Der EDPB hat klargestellt, dass Teilnehmer, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Blockchain entscheiden, im Allgemeinen als Verantwortliche gelten, wie in seinen am 27. August 2026 veröffentlichten endgültigen Leitlinien dargelegt.
- Was zu prüfen ist
- Organisationen sollten Anhang A der Leitlinien für eine Reihe prägnanter Empfehlungen zur Einrichtung einer Blockchain-basierten Verarbeitung prüfen.
- Was das nicht bedeutet
- Diese Leitlinien bedeuten nicht, dass jede Blockchain-Verarbeitung von Natur aus nicht DSGVO-konform ist, sondern bieten einen Rahmen zur Erreichung der Konformität.
An Ihr Team weiterleiten
Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlichte am 27. August 2026 endgültige Leitlinien, in denen festgestellt wird, dass Teilnehmer, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Blockchain entscheiden, im Allgemeinen als Verantwortliche gelten, was alle Organisationen betrifft, die Blockchain-Technologie zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen.