AfD droht Datenschutzuntersuchung in Mecklenburg-Vorpommern wegen geleakter Wählerdaten
Wie Journalisten berichten, hat eine interne E-Mail-Panne der AfD Namen und Anschriften Tausender junger Wahlberechtigter in Mecklenburg-Vorpommern offengelegt. Der Landesdatenschutzbeauftragte will nun klären, ob Parteifunktionäre ihre Pflichten beim Schutz der Wählerdaten verletzt haben.
Die Meldebehörden hatten die Daten im Vorfeld der Landtagswahl übermittelt, wobei der Großteil mutmaßlich unverschlüsselt übertragen wurde.
Datenschutzbeauftragte sollten sämtliche eingehenden Übermittlungen öffentlicher Wählerverzeichnisse oder Kundenregister prüfen, um eine lückenlose Transitsicherheit zu gewährleisten. Organisationen müssen beim Umgang mit sensiblen Personenlisten verbindlich auf Transportverschlüsselung oder Ende-zu-Ende-Dateisicherheit setzen und routinemäßige Zugriffskontrollen bei Kampagnen- oder Marketingdatenbanken durchführen, um unbeabsichtigte Offenlegungen auszuschließen.
Öffentliche Stellen und politische Organisationen riskieren strikte Haftung sowie behördliche Sanktionen, wenn Wählerverzeichnisse ohne angemessene technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verarbeitet werden.
- Wen das bindet
- Politische Parteien und Kampagnenorganisationen in Deutschland, die Datensätze aus Wählerverzeichnissen verarbeiten
- Was sich geändert hat
- Landesdatenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt leitete gegen den Landesverband der Partei ein Prüfverfahren wegen möglicher Datenschutzverstöße ein.
An Ihr Team weiterleiten
Die rund 5480 offengelegten Datensätze von Erstwählern kamen von mindestens acht Meldeämtern in Mecklenburg-Vorpommern.