Ausgabe

Dies ist eine dauerhafte Ausgabe. Sie enthält das Briefing genau so, wie es an diesem Tag veröffentlicht wurde, und ändert sich nicht.

Spaniens Datenschutzbehörde ruft zu Fachbeiträgen über das Zusammenspiel der DSGVO mit anderen EU-Regeln auf

1. November 2026

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) gab am 15. Oktober 2026 bekannt, dass die dritte Ausgabe der Revista PIT, der wissenschaftlichen Zeitschrift ihres Privacy Laboratory, im April 2027 erscheint. Wer einreichen möchte, muss sich vor dem Hochladen eines Manuskripts auf der Plattform der Zeitschrift registrieren.

Manuskripte können auf Spanisch oder Englisch verfasst sein und müssen 8.000 bis 12.000 Wörter lang sein. Beiträge für den Themenschwerpunkt und den Bereich Datenschutzstudien durchlaufen ein externes doppelt verblindetes Peer-Review, und die Ausgabe erscheint als Open Access unter der Lizenz CC BY-NC-ND.

Datenschutzfachleute, die einen Beitrag planen, dürfen KI-Werkzeuge etwa für die Grammatikprüfung oder die Gliederung des Textes nutzen, müssen aber jede wesentliche Nutzung generativer KI ausdrücklich offenlegen.

Neben dem Themenschwerpunkt enthält die Ausgabe Forschungsartikel, rechtswissenschaftliche Studien und vergleichende Analysen zum Datenschutz sowie Buchbesprechungen.

Originaltitel: Abierta la convocatoria de artículos para el tercer número de la Revista PIT, que abordará la interacción del RGPD con otras normas

Wen das bindet
Forschende, Akademiker, Fachleute und Behördenvertreter, die einen Beitrag einreichen, sind nur an die Bedingungen des Aufrufs gebunden.
Was sich geändert hat
Einreichungen für die dritte Ausgabe der Zeitschrift öffnen am 1. November 2026 und schließen am 20. Dezember 2026.
Was zu prüfen ist
Datenschutzteams mit Einreichungsabsicht sollten vor der Registrierung die Angaben zu Redaktionsbeirat und Begutachtungsverfahren auf der Website der Zeitschrift prüfen.
Was das nicht bedeutet
Dieser Aufruf zur Veröffentlichung bedeutet nicht, dass die spanische Datenschutzbehörde verbindliche regulatorische Leitlinien erlassen oder ihre Durchsetzungsschwerpunkte unter der DSGVO geändert hat.

An Ihr Team weiterleiten

Die spanische Aufsicht wünscht Originalarbeiten zum Zusammenspiel der DSGVO mit Regeln zu künstlicher Intelligenz, digitalen Diensten, Cybersicherheit und Gesundheit.

Die Frage des Tages

Eine akademische Forschungseinrichtung plant, einen Beitrag für eine wissenschaftliche Fachzeitschrift einer nationalen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Welche rechtliche Verpflichtung besteht nach den allgemeinen Grundsätzen der DSGVO hinsichtlich der Teilnahme an einem solchen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen?

  1. Verantwortliche sind zur Mitwirkung an wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Behörde gesetzlich verpflichtet.
  2. Verantwortliche unterliegen keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beteiligung an behördlichen Fachzeitschriften.
  3. Verantwortliche müssen Beiträge zur Auslegung des Unionsrechts auf formelle Anforderung stets bereitstellen.
  4. Verantwortliche bedürfen vor jeder Einreichung wissenschaftlicher Texte einer bindenden behördlichen Freigabe.

Diese Frage auf der Website beantworten

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An jenem Morgen aus Behörden, Gerichts und Aufsichtsquellen zusammengestellt. Primärquellen sind bei jeder Meldung verlinkt.